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Erstkarte der OÖ Familienkarte

Erstkarte

Zu beantragen ab der 20. Schwangerschaftswoche


Vorteile der Erstkarte

  • Ermäßigungen und Rabatte bei den Partnerbetrieben 
          der OÖ Familienkarte (z. B. bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Baby)
  • Erhalt eines Oö. Elternbildungsgutscheines in Höhe von 20 Euro
  • Erhalt der Oö. Familienpaketmappe bei der Gemeinde/beim Magistrat


Voraussetzungen


  • Vorliegen einer Schwangerschaft ab der 20. Schwangerschaftswoche beim ersten Kind
  • Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich
  • Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU)
          ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich etc.) erforderlich


Der Antrag ist online zu stellenhttps://www.familienkarte.at/de/familienkarte/ooefamilienkarte/onlineantrag.html 


Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte:

  • Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (zB. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.)

 

23.01.2025