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Heizkostenzuschuss-Aktion 2018/2019

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2018 für die Heizperiode 2018/2019 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Dieser Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses folgende Richtlinien vor:

  • Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 152 Euro.
  • Es muss sich bei der Wohnung, für die der Heizkostenzuschuss beantragt wird, um den Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss im Bundesland Oberösterreich sein und ständig bewohnt sein.
  • Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen* aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2018 nicht übersteig
    • Alleinstehende: € 909,42
    • Ehepaare/Lebensgemeinschaft: € 1.363,52
    • je Kind: € 169,39

* Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten
z. B. Familienbeihilfe, erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenrente), Pflegegeld, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungsbonus etc.

 

Der Antrag auf Zuerkennung des Heizkostenzuschusses kann im Zeitraum von 07. Jänner 2019 bis spätestens 12. April 2019 beim Gemeindeamt St. Veit abgegeben werden.

 

Hier klicken - Antrag auf Heikostenzuschuss (65 KB) - .PDF

04.01.2019