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Benutzungsordnung
Die öffentliche Bibliothek St. Veit im Innkreis ist eine Einrichtung der Gemeinde.
Die Leihfrist beträgt vier Wochen, wobei die Möglichkeit zur Verlängerung besteht.
Ist das gewünschte Medium gerade entlehnt, kann eine Reservierung vorgenommen werden.
Die Registrierung des ausgeliehenen Medium erfolgt durch Eingabe im EDV-Programm. Das Fälligkeitsdatum zur Rückgabe wird am Fristzettel eingetragen.
Bei verspäteter Rückgabe eines Mediums ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
Diese richtet sich nach den wöchentlichen Leihgebühren des jeweiligen Mediums (siehe Leihgebühren).
Im Interesse aller LeserInnen wird eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien vorausgesetzt. Vorhandene Schäden bitte dem Bibliotheksteam melden.
Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen angemessen oder zum Neuwert ersetzt werden.
Das Kopieren von CD-Rom/Hörbuch und DVD ist verboten.
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