Benutzungsordnung

  • Die öffentliche Bibliothek St. Veit im Innkreis ist eine Einrichtung der Gemeinde.
  • Die Leihfrist beträgt vier Wochen, wobei die Möglichkeit zur Verlängerung besteht.
  • Ist das gewünschte Medium gerade entlehnt, kann eine Reservierung vorgenommen werden.
  • Die Registrierung des ausgeliehenen Medium erfolgt durch Eingabe im EDV-Programm. Das Fälligkeitsdatum zur Rückgabe wird am Fristzettel eingetragen.
  • Bei verspäteter Rückgabe eines Mediums ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
  • Diese richtet sich nach den wöchentlichen Leihgebühren des jeweiligen Mediums (siehe Leihgebühren).
  • Im Interesse aller LeserInnen wird eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien vorausgesetzt. Vorhandene Schäden bitte dem Bibliotheksteam melden. 
  • Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen angemessen oder zum Neuwert ersetzt werden.
  • Das Kopieren von CD-Rom/Hörbuch und DVD ist verboten.