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Errichtung eines Testaments

Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.

Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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Inbetriebnahme: Juli 2010

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