Sie befinden sich: Startseite

Erbschaftssteuer

Für Erbfälle nach dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (→ USP)  zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (→ USP).

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

Verwaltungsgemeinschaft

Roßbach | St. Veit i. I.

 Wappen Roßbach klein.bmpGemeindewappen St. Veit.jpg

Inbetriebnahme: Juli 2010

Ausflugstipps

innviertel_hausruck_logo1.jpg

Idee | Beschwerde | Anregung

Bitte teilen Sie uns Ihre Ideen, Anregungen oder Beschwerden mit.

 

Hier klicken! - E-Mail-Anfrage

Tourismusverband s'Innviertel

Logo

Aktuelles

 

Auszeichnung

Text